Warum frühzeitige Kontrollen sinnvoll sind

Regelmäßige Vorsorge schützt vor Karies und Zahnschmerzen

Schon lange ist belegt, dass eine frühzeitige Information der Eltern und Untersuchung der Kinder positiven Einfluss auf die langfristige Zahngesundheit hat. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit der Vorsorge.
Was wird bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung alles gemacht?
Der Ablauf
Bei Kleinkindern steht die Elterninformation im Vordergrund.
Ein spielerisches Kennenlernen erleichtert unseren Kleinen die Gewöhnung an regelmäßige Zahnkontrolle.
Mit zunehmendem Alter werden die Kinder immer mehr in die persönliche Mitarbeit eingewiesen, damit sie später eigenverantwortlich mit ihren Zähnen umgehen.
Und wenn behandelt werden muss?
Langjährige Erfahrungen zeigen, dass Kinder, die uns frühzeitig kennen gelernt haben, oft schon sehr jung eine Behandlung zulassen.
Natürlich ist es uns lieber, nie bohren zu müssen, aber wenn es nötig ist, hilft ein frühzeitig geschaffenes Vertrauensverhältnis.
Liegt Ihnen die Zahngesundheit Ihrer Kinder am Herzen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Untersuchungstermin:
Das Kinderuntersuchungsheft

 

Termine der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (UZs)

Termine der ärztlichen Vorsorgeuntersuchung (Us)

 

 

 

 

UZA

 

Beginn der Schwangerschaft

 

UZB

 

Ende der Schwangerschaft

 

 

U5

Kinderarzt verweist zum Zahnarzt

6.-7. Lebensmonat

UZ a

 

Mit 6-9 Monaten

 

 

U6

Kinderarzt verweist zum Zahnarzt

10.-12. Lebensmonat

UZ 1a

 

Mit 12 Monaten (1 Jahr)

 

UZ 1b

 

Mit 18 Monaten (1 ½ Jahren)

 

 

U7

Kinderarzt verweist zum Zahnarzt

21.-24. Lebensmonat

UZ 2a

 

Mit 24 Monaten (2 Jahren)

 

UZ 2b

 

Mit 30 Monaten (2 ½ Jahren)

 

 

U7a

Kinderarzt verweist zum Zahnarzt

34.-36. Lebensmonat

UZ 3a

 

Mit 36 Monaten (3 Jahren)

 

UZ 3b

 

Mit 42 Monaten (3 ½ Jahren)

 

 

U8

Kinderarzt verweist zum Zahnarzt

46.-48. Lebensmonat

UZ 4a

 

Mit 48 Monaten (4 Jahren)

 

UZ 4b

 

Mit 54 Monaten (4 ½ Jahren)

 

UZ 5a

 

Mit 60 Monaten (5 Jahren)

 

 

U9

Kinderarzt verweist zum Zahnarzt

60.-64. Lebensmonat

UZ 5b

 

Mit 66 Monaten (5 ½ Jahren)

 

UZ 6a

 

Mit 72 Monaten (6 Jahren)

 

UZ 6b

 

Mit 6 ½ Jahren

Zweimal pro Jahr

Individualprophylaxe:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zusätzlich die Kosten für bestimmte Maßnahmen der zahnärztlichen Individualprophylaxe für Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben

UZ 7b

 

Mit 6 ½ Jahren

UZ 7a

 

Mit 7 Jahren

UZ 7b

 

Mit 7 ½ Jahren

UZ 8a

 

Mit 8 Jahren

UZ 8b

 

Mit 8 ½ Jahren

UZ 9a

 

Mit 9 Jahren

UZ 9b

 

Mit 9 ½ Jahren

UZ 10a

 

Mit 10 Jahren

UZ 10b

 

Mit 10 ½ Jahren

UZ 11a

 

Mit 11 Jahren

UZ 11b

 

Mit 11 ½ Jahren

UZ 12a

 

Mit 12 Jahren

 

 

 

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Zahnarztpraxis Matthias Franke
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